Bildungsscheck



Informationen dazu sowie die Adresse der für Sie zuständigen Beratungsstelle  finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.  Auch Call NRW, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung NRW informiert unter 0180-3 100 118 (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) informiert über die Voraussetzungen für die Vergabe des Bildungsschecks. Der Infoservice ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Über die Möglichkeiten der Bildungsprämie können Sie sich unter www.bildungspraemie.info informieren.


Und so funktioniert es bei uns:

♦ Wenn Sie sich  "online" anmelden möchten, bitte bei "ich möchte einen Bildungsscheck NRW einreichen" oder bei "ich möchte einen Prämienscheck einreichen" markieren. Bei Anmeldung auf dem regulären Postweg oder per Fax vermerken Sie Ihren Wunsch einfach handschriftlich auf dem Formular.  

♦ Daraufhin erhalten Sie von uns - vorausgesetzt, es besteht noch keine Warteliste -  dann eine Option (Datum, bis zu dem das Dokument bei uns im Original vorliegen muss) auf den von Ihnen gewünschten Seminarplatz. Der Tag, an dem das Originaldokument in der 'doppelpunkt' Geschäftsstelle Ibbenbüren vorliegt, gilt als offizielles Anmeldungsdatum.

♦ Bildungsscheck oder Prämienscheck beantragen und der 'doppelpunkt'-Geschäftsstelle Ibbenbüren, c/o Birgit Westenhoff, Poststraße 61 in 49477 Ibbenbüren zusenden.

♦ Selbstverständlich können Sie uns Anmeldung und Bildungsscheck/Prämienscheck auch zusamen auf dem regulären Postweg zuschicken.

♦ Sie erhalten von uns eine spezielle Rechnung. Eine Bezahlung per Verrechnungsscheck ist in diesem Fall nicht möglich, da wir bei der Beantragung der Gelder bei den entsprechenden Behörden einen namentlichen Buchungsbeleg Ihres Zahlungseingangs nachweisen müssen.

♦ 'doppelpunkt' kann nun den entsprechenden Antrag bei den jeweiligen Abrechnungsstellen stellen.

Wir nehmen Ihre Anmeldung mit Bildungsscheck NRW oder Ihren Prämienscheck gerne entgegen...
doch die in unseren Teilnahmegebühren automatisch enthaltenen Kosten der Mittagsverpflegung (Hauptmahlzeit) sind nicht zuwendungsfähig und sind daher weiterhin von den Teilnehmer(inn)n in voller Höhe selbst zu tragen.