Bildungsscheck NRW

Fortbildung mit (Zu-) Schuss!!!  
Nutzen Sie die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50% für Ihre Teilnahmegebühr in Anspruch zu nehmen.


Informationen dazu sowie die Adresse der für Sie zuständigen Beratungsstelle  finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.  Auch Call NRW, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung NRW informiert unter 0180-3 100 118 (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) informiert über die Voraussetzungen für die Vergabe des Bildungsschecks. Der Infoservice ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.


Die bisher zweite Variante in Form der 'Bildungsprämie' entfällt leider ab November 2011.


Und so funktioniert es bei uns:

♦ Wenn Sie sich  "online" anmelden möchten, geben Sie bitte an, ob Sie einen Bildungsscheck NRW einreichen möchten.

♦ oder Sie schicken uns ein ausgedrucktes oder unserem gedruckten Programmheft entnommenes reguläres Anmeldungsformular zusammen mit der Mitteilung, dass Sie einen Bildungsscheck NRW einreichen möchten.

♦ Daraufhin erhalten Sie von uns - vorausgesetzt, es besteht noch keine Warteliste -  dann eine Option (Datum, bis zu dem das Dokument bei uns im Original vorliegen muss) auf den von Ihnen gewünschten Seminarplatz. Der Tag, an dem das Originaldokument in der 'doppelpunkt' Geschäftsstelle Ibbenbüren vorliegt, gilt als offizielles Anmeldungsdatum.

♦ Bildungsscheck beantragen und der 'doppelpunkt'-Geschäftsstelle Ibbenbüren, c/o Birgit Westenhoff, Poststraße 61 in 49477 Ibbenbüren zusenden.

♦ Selbstverständlich können Sie uns Anmeldung und Bildungsscheck auch zusamen auf dem regulären Postweg zuschicken.

♦ Sie erhalten von uns eine spezielle Rechnung. Eine Bezahlung per Verrechnungsscheck ist in diesem Fall nicht möglich, da wir bei der Beantragung der Gelder bei der Bezirksregierung Münster einen namentlichen Buchungsbeleg Ihres Zahlungseingangs nachweisen müssen.

♦ 'doppelpunkt' kann nun den entsprechenden Antrag bei Bezirksregierung Münster stellen.

Wir nehmen Ihre Anmeldung mit Bildungsscheck NRW gerne entgegen...
doch die in unseren Teilnahmegebühren automatisch enthaltenen Kosten der Mittagsverpflegung (Hauptmahlzeit) sind nicht zuwendungsfähig und sind daher weiterhin von den Teilnehmer(inn)n in voller Höhe selbst zu tragen.